Fördermöglichkeiten

Hier erhältst Du einen Überblick über mögliche Förderungen unserer Maßnahmen:

Für alle Ausbildungsformen von dispo-Tf Education, wie Fortbildungen und Umschulungen, fallen Kosten an. Mithilfe unterschiedlicher Kostenträger steht einer Finanzierung jedoch nichts im Weg. Hier findest Du die wichtigsten Institutionen, um Deine Ausbildung bei dispo-Tf Education zu finanzieren. Die Art der finanziellen Ausbildungsförderung ist von individuellen Faktoren abhängig, welche es zu beachten gilt.

Der Bildungsgutschein - so kommst Du zur Weiterbildungsförderung für Deinen Traumjob

Was ist eigentlich ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein wird von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zur Verfügung gestellt, um unter bestimmten Voraussetzungen eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Er soll Menschen, die auf Jobsuche sind oder sich beruflich weiterentwickeln wollen, dabei helfen, Weiterbildungen, Umschulungen, Lehrgänge oder Bildungskurse zu finanzieren. Die Förderung wird nach einer persönlichen Beratung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter individuell vergeben. In der Regel wird mindestens ein Teil der angestrebten Weiterbildung für Interessierte durch die Arbeitsagentur übernommen. Vor allem Personen, die einen neuen Job suchen oder sich beruflich umorientieren wollen, profitieren von der Kostenübernahme durch das Jobcenter. Alle Bildungsgutscheine sind auf einen vorher festgelegten Zeitraum begrenzt und können nur bei zugelassenen Bildungsanbietern eingelöst werden.


Welche Voraussetzungen musst Du für einen Bildungsgutschein erfüllen?

Wer auf der Suche nach einem neuen Job oder einer beruflichen Veränderung ist, hat die Chance, einen Bildungsgutschein über die Arbeitsagentur zu erhalten. Berechtigt zur Beantragung eines Bildungsgutscheins sind nicht nur Personen, die zurzeit arbeitslos sind, sondern auch berufstätige Menschen, die sich eine Weiterbildung wünschen. Wichtig, um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist, dass eine Umschulung oder Weiterbildung notwendig ist. Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn durch eine Weiterbildung oder Umschulung eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet wird, eine drohende Arbeitslosigkeit einer berufstätigen Person vermieden werden kann oder ein Berufsabschluss nachgeholt wird. Wichtig zu wissen ist, dass Bildungsgutscheine nach einer persönlichen Beratung nach Ermessen des zuständigen Beraters des Jobcenters vergeben wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung.


Welche Kosten deckt ein Bildungsgutschein konkret ab?

Mit dem Bildungsgutschein können Umschüler oder Teilnehmer einer Weiterbildung eine Vielzahl an unterschiedlichen Kosten decken. Nach einer individuellen Beratung zur Jobperspektive können folgende Kosten durch einen Bildungsgutschein finanziert werden:

  • Kosten für Lehrgänge, Weiterbildungen und Umschulungen
  • Anfallende Prüfungsgebühren
  • Bücherkosten
  • Fahrtkosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuung während der Weiterbildung

So sieht der Bildungsgutschein aus

Auf dem Bildungsgutschein sind alle vereinbarten Eckdaten zur Durchführung einer Weiterbildung vermerkt, um Unsicherheiten während des Prozesses der beruflichen Neuausrichtung zu vermeiden. Nach einer ausführlichen Beratung beim zuständigen Jobcenter werden konkrete Ziele einer potenziellen Weiterbildung festgehalten und ein entsprechender Bildungsgutschein ausgestellt. Außerdem finden sich folgende wichtige Informationen auf dem Bildungsgutschein:

  • Ziel der Weiterbildung
  • Gültigkeitsdauer des Gutscheins
  • Regionaler Geltungsbereich
  • Konkrete Kosten, die durch den Gutschein abgedeckt werden
  • Dauer der Weiterbildung

Ein gutes Gefühl während der Weiterbildung – ein Bildungsgutschein zur sozialen Absicherung

Wer sich nach einer neuen Arbeit umsieht, sollte eine Weiterbildung von Anfang an in Betracht ziehen. Die Angst, eine Umschulung oder Weiterbildung nicht aus eigener Tasche finanzieren zu können, schreckt jedoch eine Vielzahl von interessierten Jobsuchenden ab. Der Bildungsgutschein kann deswegen ein guter Weg sein, um finanziell abgesichert und beruhigt eine Weiterbildung in Angriff zu nehmen. Durch den Bildungsgutschein werden Jobsuchenden konkrete Hilfestellungen von der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt, um die angestrebten Karriereziele zu erreichen. Während der Dauer einer Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein sind Teilnehmer sozial abgesichert. Beiträge wie Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Jobcenter übernommen.

Bildungskredit für Schüler/-innen

Was wird gefördert?

Die Unterstützung von unter anderem Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Der Bildungskredit steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern spielen keine Rolle. Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, wie z. B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren. Damit die Kreditkonditionen günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für den Auszubildenden. Unter anderem werden gefördert: weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG].


Wer kann einen Bildungskredit beantragen?

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Es handelt sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenem Budget. Berechtigt sind volljährige Schüler/innen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung. Persönliche Voraussetzungen, ebenso wie beim BAföG, sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status.


Wo und wie wird der Bildungskredit beantragt?

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per Internet unter www.bildungskredit.de. Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der die Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW abzuschließen. Ein Vertragsangebot der KfW ist dem Bewilligungsbescheid bereits beigefügt. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.


Wie lange wird gefördert?

Der Kredit wird nur bis zum Ende des Monats geleistet, in dem die Auszubildenden das 36. Lebensjahr vollenden. Weitere Informationen unter: www.das-neue-bafoeg.de, www.bildungskredit.de

Aufstiegsbafög

Was wird gefördert?

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).


Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigter Ausländer (z. B. aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht.


Wo und wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderungsanträge sind schriftlich an die am Wohnsitz nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. In Berlin sind dies Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und Bezirksamt Lichtenberg (jeweils das Amt für Ausbildungsförderung). Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Nähere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de/

Prämiengutschein

Was wird gefördert?

Individuelle berufliche Weiterbildungen und Prüfungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen. Prüfungen können auch ohne vorherigen Kurs finanziert werden, sofern die Ableistung des Kurses für die Prüfung nicht obligatorisch ist.


Wer kann den Prämiengutschein in Anspruch nehmen?

  • Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,00 € bzw. 40.000,00 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
  • Kinderfreibeträge werden hierbei berücksichtigt.
  • Eine Altersgrenze besteht nicht.

Wo und wie wird die Förderung beantragt?

Für die Prämienberatung ist im Vorfeld telefonisch ein Beratungstermin bei einer der Berliner Prämienberatungsstellen zu vereinbaren: Hotline 0800/2623000 (kostenfrei)


Rückzahlung der Prämie

Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden.
Nähere Informationen unter: www.bildungspraemie.info
Checkliste: www.bildungspraemie.info

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
(Berufliche Rehabilitation)

Was wird gefördert?

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten und neue Berufschancen eröffnen.


Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Du kannst eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen. Die Erfüllung der „Wartezeit von 15 Jahren“ ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung. Bei Dir darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen. Bist Du beispielsweise Beamter, hast Du keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen durch die Rentenversicherung. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger. Nähere Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes werden Soldaten, freiwilligen Wehrdienstleistenden und Berufssoldaten umfangreiche Fördermittel und Dienstleistungsangebote bereitgestellt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr sorgt dafür, dass Soldaten auch nach ihrer militärischen Dienstzeit Berufsperspektiven geboten werden, die ihnen einen zivilen Karriereweg bieten.


Welche Aufgaben hat der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?

Die Hauptaufgabe des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr ist es, Soldaten auf die Zeit nach ihrem militärischen Dienst vorzubereiten. Nicht nur mit Hilfestellungen wie Dienstleistungen, sondern auch mit finanzieller Förderung soll sichergestellt werden, dass Soldaten gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Auf der Basis einer ausführlichen individuellen Beratung können sich Soldaten für unterschiedliche Fördermittel bewerben, um einen aussichtsreichen Start in die eigene Karriere zu erhalten.


Wann hat man Anspruch auf die Leistungen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr?

Die Soldaten können bereits während ihrer aktiven Dienstzeit in der Bundeswehr einen Antrag auf Förderung durch den Berufsförderungsdienst stellen. Aber auch bis zu sechs Jahre nach dem Dienstzeitende besteht weiterhin ein Anspruch auf finanzielle Fördermittel und Dienstleistungen, die durch die Bundeswehr angeboten werden.
Der Anspruch auf Unterstützung bei der Karrierebegründung kann für Soldaten entweder intern, innerhalb der Bundeswehr, oder extern wahrgenommen werden. Diverse Fördermaßnahmen bieten also ebenfalls die Möglichkeit auf Aus- und Weiterbildungen in Betrieben, in der Verwaltung oder an einer Universität. Das Angebot für Soldaten erstreckt sich von öffentlichen bis hin zu privaten Bildungsstätten, wie dispo-Tf Education.
In einer individuellen Beratung können für den Antragsteller unterschiedliche Angebote für Förderungs- und Eingliederungsmaßnahmen aufgezeigt werden, die auf die aktuelle Arbeitsmarktlage abgestimmt werden.

Förderung über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen mit der finanziellen Förderung über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse Mittel bereit, um Personen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern. Auch eine berufliche Umorientierung nach einer Erkrankung kann durch diese Förderung abgedeckt werden.

Für weitere Informationen stehen die jeweiligen Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallkasse stets zur Verfügung.

Kostenlose Maßnahmen-Verlängerung

Wer zum Erarbeiten und Verstehen der Lerninhalte von Ausbildungen und Umschulungen im Eisenbahnverkehr mehr Zeit benötigt, als der jeweilige Lehrgang vorgibt, kann jederzeit eine kostenlose Maßnahmenverlängerung in Anspruch nehmen. Das umfangreiche und lernintensive Trainingsprogramm ist anspruchsvoll und bedarf der vollen Aufmerksamkeit der Teilnehmer. Außerdem spielen Faktoren wie die individuellen Lern- und Lebensumstände innerhalb der Ausbildung auch eine große Rolle. Mit der kostenlosen Maßnahmenverlängerung kann den Bedürfnissen der Auszubildenden entgegengekommen werden.

Aktuelle Infos zum Corona-Virus

Liebe Interessenten,
liebe Teilnehmende,

aufgrund der aktuellen Vorkehrungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie finden unsere wöchentlichen Informationsveranstaltungen vor Ort unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.

Unter 0800 577 0138 können aber auch telefonische Beratungs- sowie Einzeltermine vor Ort vereinbart werden.

Alle weiteren Vorkehrungen und Informationen zur aktuellen Situation finden Sie hier.