Die Bahn legt bei Fernreisen im Inland zu

Die Verkehrswende nimmt Fahrt auf. Bei innerdeutschen Fernreisen hat die Schiene im langfristigen Vergleich gegenüber Flugzeug und Fernbus stark hinzugewonnen.

Im Fünfjahreszeitraum 2015 bis 2019 konnte die Eisenbahn für Reisende im Linienfernverkehr in Deutschland einen Zuwachs von satten 15 Prozent verbuchen. Das berichtet das Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene und stützt sich dabei auf Daten des Statistischen Bundesamtes.

Die Bahn ist das beliebteste öffentliche Verkehrsmittel bei innerdeutschen Fernreisen

Der Flugverkehr verlor hingegen nach anfänglichen Zuwächsen einen Prozentpunkt, ebenso wie Fernbusreisen, die mit einem Minus von neun Prozent noch erheblich schwächer abschlossen. Damit entfiel im Jahre 2019 bei inländischen Fernreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein Passagieraufkommen in Höhe von 151,4 Millionen auf die Bahn, mit deutlichem Abstand gefolgt von 23,1 Millionen für das Flugzeug und 21,2 Millionen für den Bus.

Die Schiene profitiert beim Fernreiseverkehr vom Willen zum Klimaschutz

Dazu stellte Dirk Flege, Geschäftsführer von Allianz pro Schiene, am vergangenen Dienstag in Berlin fest: „Mehr und mehr Menschen entscheiden sich für den Zug, weil sie die Vorteile des Reisens auf der Schiene schätzen und weil sie das Klima schonen wollen.“ Und weiter: „Die Statistiken zeichnen ein klares Bild: Die Verkehrswende nimmt Gestalt an.“ Fleges Meinung nach wird sich dieser Trend auf lange Sicht auch durch die aktuelle Corona-Krise nicht ändern. Der innerdeutsche Flugverkehr sei auch schon vor der Corona-Krise im Sinkflug gewesen, sagte er.

Um die bis 2030 avisierte Verdoppelung des Fahrgastaufkommens im Schienenverkehr zu erreichen, forderte Flege, die Politik müsse sich nach Corona stärker für die Verkehrswende engagieren. Neben Unterstützung im Bereich EEG-Umlage oder der Stromsteuer brauche die Schiene „weitere politische Unterstützung, um bei einer allmählichen Normalisierung des Lebens ihre verkehrs- und klimapolitische Aufgabe wie gewünscht wahrnehmen zu können.“

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Nr. 02_2020 | 15. April 2020

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