Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
Triebfahrzeugführer/Fahrtleiter gemäß BOA (Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen) arbeiten in nicht öffentlichen Anschlussbahnen.
Ihre Hauptaufgabengebiete sind Fahrt- und Rangiertätigkeiten innerhalb des Gleisanschlusses. Hier werden Züge gebildet und zerlegt, sowie einzelne Fahrzeuge oder Wagengruppen den Be- und Entladeeinrichtungen zugeführt.
Jonglieren auf Schienen
- Unfallverhütung im Gleisbereich
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufbau der BOA und weiterer geltender Regelwerke
- Verhalten bei Gefahr
- Grundlagen des Bahnbetriebs
- Aufbau von Weichen
- Dienstanweisung des Anschlussbetreibers
- Abstellen und Sichern von Zügen
- Grundlagen der Bremstechnik
- Durchführen von Bremsproben
- Arbeitsaufträge durchführen
- Rangierfunk
- Funkfernsteuerung
- Rangiersignale
- Rangierbewegungen durchführen, Fahrauftrag erteilen
- Sperren von Gleisen
- Technische Grundlagen Diesellokomotiven, Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten
- Praktische Ausbildung
- Fahren im Anschluss unter Aufsicht
- Abnahmefahrt durch einen anerkannten Sachverständigen der Landeseisenbahnaufsicht
- min 21 Jahre alt (ab 18 mit Ausnahmegenehmigung)
- zuverlässig
- ausreichendes Hör- und Sehvermögen (alle 5 Jahre nachzuprüfen)
Je nach Anschluss ca. 3 – 6 Wochen